Für jedes Problem gibt es eine richtige Lösung
 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der SYS-LAN GmbH

zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmen (§ 14 BGB)   

 1. Allgemeines - Geltungsbereich  

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SYS-LAN GmbH (nachfolgend SYS-LAN) und Unternehmen (§ 14 BGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.    

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil. Der Verwendung der AGB des Geschäftspartners wird ausdrücklich widersprochen. Ein Angebot auf Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird durch SYS-LAN abgelehnt. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller rechtsgeschäftlichen Beziehungen von SYS-LAN, insbesondere bei Abschluss von Verträgen über das Medium Internet. Der Kunde stimmt der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit Auslösung der Bestellung gegenüber SYS-LAN zu. 

2. Vertragsschluss     

2.1. Die Angebote von SYS-LAN sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.    

2.2. Mit der Bestellung per e-mail erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. SYS-LAN wird den Zugang der Bestellung des Verbrauchers unverzüglich per e-mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung ist noch keine wirksame Annahme des Vertragsangebotes. Sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Eine Verpflichtung zur Bestätigung des Zugangs der Bestellung besteht für SYS-LAN gegenüber Unternehmern nicht.     2.3. SYS-LAN ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen. Der Vertrag mit SYS-LAN kommt zustande, wenn die Bestellung durch SYS-LAN gegenüber dem Kunden rückbestätigt wird (Auftragsbestätigung).     

2.4. Bei Bestellungen, bei denen sich der Kunde nicht des Mediums Internet bedient, gelten für das Zustandekommen des Vertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 145 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass auch ein Bestellfax und ein Auftragsbestätigungsrückfax für den Vertragsschluss ausreichend sind.     

2.5. Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen bedürfen, soweit sie über den schriftlichen Vertragstext hinausgehen, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SYS-LAN.     

2.6. Von SYS-LAN angegebene Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.     

2.7. Der Vertragsschluss erfolgt für SYS-LAN unter dem Vorbehalt, im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.   
 

3. Leistungs- und Funktionsumfang    

Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Waren, Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das Gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstiger spezieller Einsatzbedingungen. Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen, die nicht zu einer Funktionsbeeinträchtigung führen (z. B. Weiterentwicklungen) sind vorbehalten.     

4. Lieferung   

SYS-LAN wird die vereinbarten oder angegebenen Lieferzeiten einhalten. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass SYS-LAN selbst ordnungsgemäß und zeitgerecht beliefert wird. Sollte SYS-LAN daher mit der Lieferung der bestellten Ware unverhältnismäßig die vereinbarte oder angegebene Lieferzeit überschreiten, haftet SYS-LAN wegen Schuldnerverzuges stets dann nicht, wenn die nicht fristgemäße oder nicht erfolgte Eigenbelieferung nachgewiesen wird. Im übrigen haftet SYS-LAN im Falle verspäteter Lieferung nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit.      Der Kunde kann sich durch Rücktritt von diesem Vertrag lösen, wenn der vereinbarte oder angegebene Liefertermin mehr als 4 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung überschritten ist und der Kunde nach Ablauf der vorgenannten 4-Wochen-Frist schriftlich eine angemessene Nachleistungsfrist gesetzt hat.     

5. Eigentumsvorbehalt     

5.1. SYS-LAN behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zum Kunden vor.     

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsarbeiten und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.     

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, SYS-LAN einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich gegenüber SYS-LAN anzuzeigen.     

5.4. SYS-LAN ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.     

5.5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang wiederum unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Er tritt SYS-LAN bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. SYS-LAN nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. SYS-LAN behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.     

5.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für SYS-LAN. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht SYS-LAN gehörenden Gegenständen, so erwirbt SYS-LAN an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von SYS-LAN gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, SYS-LAN nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.     

6. Zahlungsbedingungen     

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von vierzehn Tagen den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Kunde den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. SYS-LAN behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für Mahnungen kann SYS-LAN pauschal 5,00 €/Mahnung Aufwendungsersatz verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.     

6.2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch SYS-LAN anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.  
  

7. Gefahrübergang     

7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Eine anschließend im Auftrag des Kunden durch SYS-LAN erfolgte Installation von gelieferter Software hat auf den vorgenannten Zeitpunkt des Gefahrenüberganges keinen Einfluss.     

7.2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.     

7.3. Soweit der Gegenstand des Vertrages die Lieferung von durch SYS-LAN selbst oder im Auftrag entwickelter Software ist und deren Installation durch SYS-LAN beim Kunden ist, geht die Gefahr mit der erfolgten Installation auf den Kunden über.    

8. Gewährleistung   

8.1. Sollten an den bestellten Waren Schäden auftreten, die durch den Transport bedingt sind, verweist SYS-LAN den Kunden an das frachtführende Unternehmen und schließt eine eigene Haftung aus.     

8.2. Wünscht der Kunde den Abschluss einer Transportversicherung über SYS-LAN, so hat hierfür dies bereits zusammen mit seiner Bestellung zu erklären und die im Leistungsangebot von SYS-LAN dafür ausgewiesenen Kosten an SYS-LAN zu entrichten.     

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte und gelieferte Ware unverzüglich auf das Vorliegen von Mängeln zu untersuchen und muss SYS-LAN im Falle des Erkennens diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.     

8.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit SYS-LAN selbst gegenüber seinem Zulieferer eine längere Rückgriffsfrist hat, erklärt sich SYS-LAN bereit, diese auch dem Kunden zu gewähren. Hinsichtlich Verbrauchsmaterialien, wie Tinte, Toner u. ä., sowie für Bauteile, welche einem Verschleiß unterliegen (z. B, CPU-Lüfter) beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Die vorgenannten Gewährleistungsfristen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn SYS-LAN grobes Verschulden vorwerfbar ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.     

8.5. Im Falle eines Mangels ist SYS-LAN Gelegenheit zu geben, den Mangel vor Ort zu überprüfen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen.     

8.6. Soweit ein von SYS-LAN zu vertretender Mangel vorliegt, ist SYS-LAN nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt. Der Tausch in ein höherwertiges Produkt gilt bereits jetzt als genehmigt. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Vertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.     

8.7. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft, sondern wird der Lauf der Gewährleistungsfrist nur gehemmt.    

9. Haftungsbeschränkungen und -freistellung    

9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von SYS-LAN auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SYS-LAN. Gegenüber Unternehmen haftet SYS-LAN bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.     

9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.     

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für sein Computersystem erforderlichen Datensicherungsmaßnahmen selbst und auf eigene Kosten vorzunehmen. SYS-LAN übernimmt keine Haftung für einen Datenverlust auf Kundenanlagen, welcher im Zusammenhang mit der Verwendung von SYS-LAN gelieferter Waren auftritt. Der Kunde ist insoweit für die Datensicherung vor Verwendung von SYS-LAN gelieferter Waren selbst verantwortlich. Dies gilt auch für den Fall, dass Kundenanlagen an SYS-LAN zum Zwecke der Reparatur, im Zusammenhang einer Mängelbeseitigung oder sonstigen Prüfung übergeben werden. Auch hier ist der Kunde vor Übergabe an SYS-LAN verpflichtet, eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.     

9.4. Die Gewährleistungshaftung von SYS-LAN ist auf Mängel unmittelbar am Vertragsgegenstand selbst beschränkt. SYS-LAN haftet daher nicht für mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden), insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden durch SYS-LAN vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.     

9.5. Soweit SYS-LAN mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist SYS-LAN für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. SYS-LAN macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern SYS-LAN Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird SYS-LAN den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.     

9.6. Der Kunde stellt SYS-LAN von allen Nachteilen frei, die SYS-LAN durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können. 
  

10. Herstellergarantie    

10.1. Bei Leistungsbeschreibungen der SYS-LAN handelt es sich nicht um Garantien von SYS-LAN. Der Kunde ist im Verhältnis zur SYS-LAN auf etwaige oben dargestellte Gewährleistungsrechte beschränkt.     

10.2. SYS-LAN ist gegenüber dem Kunden im Rahmen der Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware haftet SYS-LAN gegenüber dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.     

11. Datenschutz     

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die Vertragsabwicklung ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.     

12. Schlussbestimmungen   

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.     

12.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der SYS-LAN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.     

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.     


Stand: 31. März 2004

 
 
 
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